20. August 1892 – April 1945
František Hájek, um 1925 (Privatbesitz)
František Hájek wächst in Prag auf, wo sein Vater eine Schneiderei betreibt. Er besucht das Gymnasium und geht nach dem Abitur für ein halbes Jahr nach Paris. Danach wird er Buchhalter in einer Zuckerfabrik in Libáň nordöstlich von Prag. Im Ersten Weltkrieg dient František Hájek in der habsburgischen Armee Österreich-Ungarns. 1920 heiratet František Hájek. Ein Jahr später kommt der Sohn Miloš, im Jahr 1926 die Tochter Jarmila zur Welt. František Hájek engagiert sich im nationalen Turnerbund „Sokol“ und ist ein Anhänger des ersten tschechoslowakischen Präsidenten und Staatsgründers Tomáš Garrigue Masaryk. Für die Volkssozialisten sitzt er im Gemeinderat von Úžice bei Prag. Nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei wird die Partei von den deutschen Besatzern verboten. Der Sohn Miloš ist im Untergrund für eine kommunistische Widerstandsgruppe tätig und hilft bei der Ausstellung falscher Papiere für Juden. Am 21. August 1944 wird er verhaftet und von einem Sondergericht zum Tode verurteilt. Im September 1944 werden auch seine Eltern festgenommen, weil die Familie einen untergetauchten Widerstandskämpfer in ihrem Haus in Prag übernachten lassen hat.
František Hájek (links) als österreichischer Soldat an der italienischen Front, um 1918 (Privatbesitz)
Seine Frau Pavla wird ins KZ Ravensbrück deportiert, František Hájek kommt am 17. November 1944 ins KZ Flossenbürg. Zwei Wochen später verlegt ihn die SS mit dem ersten Transport in das neu errichtete Außenlager Saal an der Donau. Die Gefangenen sollen Stollen für eine unterirdische Flugzeugfabrik graben. Die Haftbedingungen sind mörderisch: Bei völlig unzureichender Ernährung müssen die Häftlinge täglich 10 Stunden arbeiten, untergebracht sind sie anfangs in Erdhöhlen. František Hájek erkrankt an Typhus und stirbt wenige Tage vor Kriegsende.
Seinem Sohn hingegen rettet das Kriegsende das Leben. In der Todeszelle in Prag erlebt er die Befreiung. Pavla Hájková und die Kinder erfahren erst 1947 vom Tod des Ehemanns und Vaters, als der Brief eines Mithäftlings eintrifft.