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Außenlager Gundelsdorf

12. September 1944 – 13. April 1945

  • Luftaufnahme des ehemaligen Produktionsareals in Gundelsdorf, 2018 (KZ-Gedenkstätte Flossenbürg / Foto: Rainer Viertlböck)

  • Forderungsnachweis der Kommandantur Flossenbürg, 1944 (Bundesarchiv Berlin)

  • Das Luftwaffennachschublager Gundelsdorf muss für die eingesetzten Häftlinge Gebühren abführen. Der Übersicht ist zu entnehmen, dass ab dem 12. September 1944 weibliche Häftlinge in Gundelsdorf arbeiten müssen.

Häftlinge

100 polnische Jüdinnen (ab September 1944), 21 polnische Juden (ab November 1944)

Zwangsarbeit und Unterbringung

Die Frauen hatten für das Luftnachrichtengerätelager I des Wehrkreises VIII in Płaszów arbeiten müssen, das nach Gundelsdorf verlegt wird. Dort müssen sie Unterkunftsbaracken bauen sowie Züge be- und entladen.

20 Frauen müssen für die Firma Wiedemann in Knellendorf Wehrmachtsuniformen nähen.

Bewachung

Vier Aufseherinnen und einige Soldaten der Luftwaffe. Der Kommandoführer, Hauptmann der Luftwaffe Friedrich Fischer, misshandelt die Häftlinge.

Todesopfer

Keine Todesopfer unter den Frauen. Von den Männern sterben zwei in Gundelsdorf, nachweislich 18 nach der Rücküberstellung in das Hauptlager Flossenbürg.

Auflösung / Kriegsende

Im Februar werden 66 Frauen ins KZ Ravensbrück, etwa 20 in das Außenlager Zwodau überstellt. Fünfzehn Frauen befinden sich am 13. April 1945 noch in Gundelsdorf, ihr Schicksal ist unbekannt.

Heutige Gedenkzeichen

Seit Mai 2002 erinnert ein von dem Bildhauer Heinrich Schreiber gestalteter Gedenkstein an das Außenlager in Gundelsdorf.