12. September 1944 – 13. April 1945
Luftaufnahme des ehemaligen Produktionsareals in Gundelsdorf, 2018 (KZ-Gedenkstätte Flossenbürg / Foto: Rainer Viertlböck)
Forderungsnachweis der Kommandantur Flossenbürg, 1944 (Bundesarchiv Berlin)
Das Luftwaffennachschublager Gundelsdorf muss für die eingesetzten Häftlinge Gebühren abführen. Der Übersicht ist zu entnehmen, dass ab dem 12. September 1944 weibliche Häftlinge in Gundelsdorf arbeiten müssen.
100 polnische Jüdinnen (ab September 1944), 21 polnische Juden (ab November 1944)
Die Frauen hatten für das Luftnachrichtengerätelager I des Wehrkreises VIII in Płaszów arbeiten müssen, das nach Gundelsdorf verlegt wird. Dort müssen sie Unterkunftsbaracken bauen sowie Züge be- und entladen.
20 Frauen müssen für die Firma Wiedemann in Knellendorf Wehrmachtsuniformen nähen.
Vier Aufseherinnen und einige Soldaten der Luftwaffe. Der Kommandoführer, Hauptmann der Luftwaffe Friedrich Fischer, misshandelt die Häftlinge.
Keine Todesopfer unter den Frauen. Von den Männern sterben zwei in Gundelsdorf, nachweislich 18 nach der Rücküberstellung in das Hauptlager Flossenbürg.
Im Februar werden 66 Frauen ins KZ Ravensbrück, etwa 20 in das Außenlager Zwodau überstellt. Fünfzehn Frauen befinden sich am 13. April 1945 noch in Gundelsdorf, ihr Schicksal ist unbekannt.
Seit Mai 2002 erinnert ein von dem Bildhauer Heinrich Schreiber gestalteter Gedenkstein an das Außenlager in Gundelsdorf.