Die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg ist auch ein Friedhof. Dies erfordert von allen Besucherinnen und Besuchern eine Rücksichtnahme auf die Totenruhe und auf die Gefühle anderer BesucherInnen des Ortes. Unter ihnen sind auch Überlebende und Angehörige ehemaliger Häftlinge.
Nichtkommerzielle Film- und Fotoaufnahmen auf dem Außengelände und in den Ausstellungen sind für private Zwecke gestattet.
Die Verwendung von Drohnen sowie das Filmen oder Fotografieren von Rundgängen und Seminaren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Verwaltung der Gedenkstätte gestattet.
Auf dem Gelände sind ausschließlich Assistenzhunde gestattet.
Ein geführter Rundgang über das Gelände dauert etwa zwei Stunden. Für die beiden Dauerausstellungen muss man jeweils etwa eine Stunde rechnen. Der Zeitzeugenfilm im Untergeschoss der Ausstellung »Konzentrationslager Flossenbürg 1938-1945« dauert 23 Minuten und läuft zu jeder vollen und halben Stunde.
Eine Einführung bieten diese Website, unsere Veröffentlichungen sowie ein Besuch der Ausstellungen. Spezielle Anfragen richten Sie bitte an unser Archiv.
Für Gedenkveranstaltungen und Gottesdienste stehen in der Gedenkstätte verschiedene Örtlichkeiten zur Verfügung: die Kapelle »Jesus im Kerker«, die jüdische Gebets- und Gedenkstätte, die Gedenkanlage »Tal des Todes« sowie der Hof des ehemaligen Arrestbaus. Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung bei uns an.